FAQ-Häufige Fragen
Definition Zeitarbeit
Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) basiert auf einer vertraglichen Beziehung zwischen drei Parteien und wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Es wird ein Arbeitsvertrag zwischen Personaldienstleister (Verleihbetrieb) und Arbeitnehmer geschlossen. Dabei übernimmt der Personaldienstleister alle arbeits- und sozialrechtlich relevanten Arbeitgeberpflichten. Der Personaldienstleister stellt die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter anderen Unternehmen (Entleihbetrieb) zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist ein wirksam geschlossener „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ zwischen Unternehmen und Personaldienstleister.
Warum Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist für die Wirtschaft ein unverzichtbarer Bestandteil geworden und bietet den Unternehmen Zeit- und Kostenersparnis und dient als strategisches Instrument, um zum Beispiel saisonale Auftragsschwankungen abzufangen. Durch mehr Flexibilität können Personalengpässe und Auftragsspitzen auch kurzfristig abgedeckt werden und erhöht somit die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitsvermittlung zielt darauf ab, einen Arbeitnehmer auf einer festen Position bei einem Unternehmen zu vermitteln.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Zeitarbeitnehmer in mehreren, zeitlich begrenzten Einsätzen aktiv. In der Regel führen aber auch diese Einsätze zu einer festen Überlassung und letztlich zur Übernahme im Kundenunternehmen.
Durch was zeichnen sich seriöse Personaldienstleister aus?
Folgende Punkte sprechen für das Zeitarbeitsunternehmen:
- eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Anwendung eines entsprechenden Tarifvertrages
- Ausstellung ordnungsgemäßer Arbeitsverträge
- Umfangreiche Beratung und Betreuung vor Ort
Ist die Entleihdauer variabel?
Ja, denn die Einsatzdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Entleihbetriebes.
Sie kann abhängig von der Auftragslage verlängert oder verkürzt werden. Je nachdem, ob nur ein kurzfristiger Ersatz gesucht wird oder z.B. ein projektbezogener langfristiger Personalbedarf besteht.
Bedeutet Zeitarbeit also Arbeit auf Zeit?
Nein, Mitarbeiter sind beim Personaldienstleister fest angestellt und erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wird der aktuelle Einsatz beendet, werden Mitarbeiter einem neuen Einsatz zugeteilt.
Es folgt eine intensive Suche, sodass sich eine Weiterbeschäftigung bei einem anderen Kunden nahtlos anschließt.
Sie sind also regulär angestellt und wechseln nur gegebenenfalls das Kundenunternehmen.
Daher führt eine Abmeldung vom Entleihbetrieb nicht zwingend zur Kündigung vom Mitarbeiter.
Werden die Richtlinien des Arbeitsschutzes umgesetzt?
Alle Mitarbeiter werden bei Vertragsunterzeichnung einer theoretischen Erstunterweisung unterzogen. Hierzu stehen Fragebögen der VBG zur Verfügung.
Zudem werden Mitarbeiter mit der für den Einsatz erforderlichen Arbeitsschutzausrüstung versehen. Sollten Vorsorgeuntersuchungen notwendig sein,
werden diese auch organisiert.
Wie werden die Leistungen der Mitarbeiter mit dem Entleihbetrieb abgerechnet?
Vom Personaldienstleister erfolgt eine wöchentliche Rechnungslegung, über die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden der eingesetzten Mitarbeiter.
Diese Rechnungen basieren also auf die vom Entleihbetrieb unterzeichneten Stundenzettel, den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag verankerten Stundenverrechnungssätzen und der laut iGZ-Tarifvertrag festgelegten Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Sozialversicherung von Zeitarbeitnehmern
Der Personaldienstleister meldet jeden Zeitarbeitnehmer in der Sozialversicherung an und führt auch alle anfallenden Beiträge ab.
Bezahlung einsatzfreier Zeiten, Urlaub- oder Krankheitstage?
Sollte sich einmal kein Einsatz beim Entleihbetrieb ergeben, erhalten Mitarbeiter natürlich weiterhin ihr Gehalt. Diese einsatzfreien Tage werden mit Stunden vom Arbeitszeitkonto abgedeckt und ausbezahlt. Urlaubs- oder Krankheitstage werden ebenso vergütet. Dabei richtet sich die Bezahlung nach dem Tarifvertrag, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz. Für den Entleihbetrieb entstehen jedoch keine zusätzlichen Ausgaben.
Welche Qualifikationen sind für Zeitarbeiter erforderlich?
In der Regel gibt es keine Beschränkungen für die Zeitarbeit. Grundvoraussetzungen sind natürlich Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und ein gewisses Maß an Flexibilität. Der Personaldienstleister weist den Einsatz entsprechend der Fähigkeiten und Qualifikationen zu. Deshalb bietet die Zeitarbeit für jeden eine faire Chance auf einen Job.
Welche Dokumente sind zur Bewerbung notwendig?
Ein kurzes Bewerbungsanschreiben (idealerweise mit der Angabe des nächstmöglichen Eintrittstermins sowie die persönliche Gehaltsvorstellung), ein chronologisch geordneter Lebenslauf, sowie alle vorhandenen Abschlusszeugnisse und Zertifikate (Schul- / Berufsausbildung) sollten unbedingt eingereicht werden. Daneben wird auch alles benötigt, was die Qualifikationen deutlich macht: Nachweise über Praktika, Nebenjobs, Fort- und Weiterbildungen, diverse Führerscheine Beispielsweise für Gabelstapler.
Wozu dient ein Bewerberfragebogen?
Vor dem Vorstellungsgespräch erhält bei uns jeder Bewerber einen Fragebogen, welcher wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Dem Personaldisponenten dient dieser, um die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Mobilität, zeitliche Verfügbarkeit (z.B. Schichtbetrieb) sowie Stärken und Schwächen des Bewerbers schnell erfassen und darauf im Gespräch eingehen zu können. Angelehnt an die Angaben im Fragebogen werden dann die Wünsche des Bewerbers zu möglichen Kundeneinsätzen identifiziert.
Werden in der Zeitarbeit nur gering Qualifizierte beschäftigt?
Nein, auch hochqualifizierte Arbeitnehmer sind in der Zeitarbeit tätig.
Viele Fachkräfte nutzten diese Beschäftigungsmöglichkeit als Sprungbrett in eine Festanstellung.
Sind Studentenjobs in der Zeitarbeit möglich?
Ja, auch Studenten können für eine begrenzte Zeit (z.B. in den Semesterferien) eingestellt werden um z.B. zur Finanzierung Ihres Studiums beitragen und Berufserfahrung sammeln zu können.
Auch Werksstudentenverträge werden teilweise von Personaldienstleistern vermittelt.